AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Porzer Mietstation Anhängerverleih Jürgen T. Stumpf
Friedrich-Naumann-Str 3, 51145 Köln
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die nachstehenden Vermietungsbedingungen (AGB Vermietung) gelten für die Vermietung von Anhängern und
Zubehör durch die Einzelfirma Anhängerverleih Jürgen Stumpf Porzer Mietstation.
1.2 Sämtliche Vermietungen gelten ausschließlich auf Grund dieser AGB. Mieter im Sinne dieser AGB sind
Verbraucher und Unternehmer. 1.3 Verbraucher ist wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
1.4 Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland und die Europäischen Mitgliedsstaaten.
1.5 Die AGB erscheint auf der Website:www.anhaengerverleih-porz.de des Vermieters, ist im Büro der Porzer
Mietstation ausgehängt und wird auf Verlangen dem Mieter ausgehändigt
§ 2 Vertragsabschluss und Inhalt
2.1 Unverbindliche Vormerkung von Anhängern können telefonisch und per Fax oder Email erfolgen.
2.2 Verbindliche Reservierung ist nur bei Vertragsabschluss und Anzahlung in den Geschäftsräumen der
PorzerMietstation möglich. Der Vermieter haftet bei Nichtbereitstellung nur bei persönlichem Verschulden, wie z.B.
Doppelvermietung.
Der Nachweis ist vom Mieter zu führen. Ein Haftungsausschluss erfolgt bei verspäteter Rückgabe durch Vormieter
und Schadensereignisse wie z.B. Diebstahl, Unfall, schadhafte Rückgabe, etc.
2.3 Bei Stornierung durch den Mieter wird die Anzahlung, mindestens aber eine Tagesmiete als Stornogebühr
einbehalten.
2.4 Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt grundsätzlich keine Erstattung.
2.5 Die Preisliste gilt in der Regel ein Jahr . Bei Erscheinen einer neuen Preisliste werden die Preise der alten Liste ab
Erscheinungsdatum der Neuen unwirksam.
§3 Mietbedingungen
3.1 Der Verbraucher muß das 18. Lebensjahr vollendet haben und vollgeschäftsfähig sein.
3.2 Er muß einen gültigen deutschen Personalausweis und eine entsprechende gültige Fahrerlaubnis zum führen des
jeweiligen Anhängers (B oder BE) vorlegen.
3.3 Bei europäischer Staatsbürgerschaft ist zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und der Nachweis
über einen Wohnsitz in Deutschland nicht unter einem Jahr erforderlich.
3.4 Eine Vermietung an Bürger von Drittstaaten ist nicht möglich.
3.5 Der Mieter kann einen Fahrer einsetzen, wenn dieser bei Abholung des Anhängers persönlich erscheint und
Personalausweis und Führerschein vorweist.
3.6 Die Miete wird im Voraus , spätestens vor Übergabe des Anhängers fällig.
§ 4 Kaution
4.1 Bei jeder Anmietung wird eine Kaution erhoben. Die Kaution wird verrechnet mit Beschädigungen durch den
Mieter die die Mietsache bis zur Rückgabe erleidet. Trifft den Mieter keine Schuld, hat er dies nachzuweisen und alle
Beweise zu sichern.
4.2 In der Regel beträgt die Kaution pro gemietetem Anhänger 100,00 €.
Bei Auslandsfahrten kann der Vermieter die Kaution bis maximal zur Höhe des Widerbeschaffungswerts des
Anhängers erhöhen.
§ 5 Versicherung
5.1 Alle Anhänger sind haftpflicht-versichert. Eine Voll- oder Teilkasko besteht nicht.
5.2 Der Mieter hat die Möglichkeit eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bei einem Versicherer seiner Wahl
abzuschließen. Tut er dies nicht ist er gegenüber dem Vermieter voll haftbar für Schäden oder Verlust durch
Diebstahl oder bei unbefugter Wegnahme.
5.3 Der Mieter hat die Pflicht den gemieteten Anhänger gegen Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Beim
Abstellen hat er den Anhänger mit dem mitgegebenen Diebstahlschutz zu sichern. Ein Abstellen auf öffentlichen
Straßen und unbewachten Rast- oder Parkplätzen Für längere Zeit oder über Nacht ist nicht gestattet.§ 6 Sorgfaltspflicht des Mieters
6.1 Der Mieter ist gehalten mit den Ihm überlassenen Anhängern nebst Zubehör sorgfältig umzugehen und jeden
vermeidbaren Schaden abzuwenden. Der Mieter ist verantwortlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Mietsache. Nicht erlaubt ist der Einsatz für kriminelle Zwecke, der Transport gestohlener Waren , lebender Tiere.
oder Gefahrgut.
6.2 Der Anhänger wird besenrein übergeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Mietsache vor Abgabe zu
reinigen. Ansonsten wird eine Reinigungspauschale nicht unter 80,00 € erhoben.
6.3 Bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter bei Rückgabe ein Schadensereignisprotokoll abzugeben und für
den Schaden aufzukommen.
Bei Fremdverschulden hat er dies nachzuweisen.
6.4 Bei vorhersehbar verspäteter Abgabe hat der Mieter den Vermieter telefonisch zu informieren und den
nächstmöglichen Abgabetermin zu nennen.
Bei verspäteter Abgabe wird pro angefangenem Tag eine volle Tagesmiete berechnet.
6.5 Der Mieter hat sich bei Übergabe des Anhängers vom technisch und optisch einwandfreien Zustand zu
überzeugen. Schäden hat er dem Vermieter vor Abgabe ungefragt zu melden.
6.6 Der Mieter ist eigenverantwortlich für die korrekte Ladungssicherung.
6.7 Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand nebst Zubehör am Ort der Abholung im gleichen Zustand
zurückzugeben, wie er Ihn übernommen hat. Sollte der Mieter dazu nicht in der Lage sein hat er die Kosten für die
Rückführung im vollem Umfang zu tragen.
6.8 der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand vor Übernahme auf Mängel zu untersuchen und falls vorhanden
sich diese vom Vermieter schriftlich bestätigen zu lassen.
6.9 Ein Verlassen des Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters , wobei die Erlaubnis auf einzelne Länder eingegrenzt werden kann.
6.10 Die Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist nicht zulässig.
§ 7 Verhalten bei Schadensereignissen
7.1 Bei Unfällen, insbesondere mit Dritten, hat der Mieter die Polizei hinzuziehen und auf einem Unfallprotokoll zu
bestehen, selbst ein Schadensereignisprotokoll anzufertigen und alle Beweise zu sichern, sofern dies nicht schon
durch die Polizei geschieht.
7.2 Bei sonstigen Schäden hat der Mieter das Schadensereignis zu protokollieren und Beweise zu sichern.
§ 8 Haftung des Mieters
8.1 Der Mieter haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Haftungsregeln für entstandene Schäden an der
Mietsache.
8.2 Der Mieter haftet bei Diebstahl, wenn er es versäumt eine entsprechende Versicherung abzuschließen
8.3 Der Mieter haftet auch über die Kaution hinaus für schuldhaft verursachte Schäden, zum Beispiel durch Verstoß
gegen die Sorgfaltspflicht.
§ 9 Haftung von Anhängerverleih Jürgen Stumpf PorzerMietstation
9.1 Der Vermieter haftet nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen ist eine Haftung auch für Mangel und Mangelnachfolgeschäden ausgeschlossen , soweit dies mit den
geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
§ 10 Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, sofern vom Gesetzgeber nicht anders bestimmt.
§ 11 Im Übrigen gilt der § 306 BGB

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Friedrich-Naumann-Str. 3
51145 Köln

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