Mietbedingungen
Vertragsbedingungen der Fa. Porzer Mietstation
Anhängerverleih Jürgen T. Stumpf
Pflichten und Haftung des Vermieters:
Der Vermieter übergibt dem Mieter ein technisch verkehrssicheres und gebrauchsfähiges
Fahrzeug mit bestehender Haftpflichtversicherung nebst Zubehör zum Gebrauch.
Der Vermieter oder einer seiner Mitarbeiter haften nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
Pflichten und Haftung des Mieters:
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt
werden.
Alle Fahrzeugführer unterliegen der Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Fahrzeug.
Der Mieter vertritt das Handeln eingesetzter Fahrer wie sein Eigenes.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug im Rahmen der StVZO nur mit einem geeigneten
Zugfahrzeug zu führen, eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts zu vermeiden
und alle allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten. Der Mieter und seine Fahrer sind allein
verantwortlich für die Gültigkeit Ihres Führerscheins für den von Ihnen geführten Zug.
Bei Unfällen und anderen Schadensereignissen hat der Mieter die Polizei einzuschalten und
den Vermieter sofort oder spätestens bei Fahrzeugrückgabe zu unterrichten und schriftlich
ein Schadensereignisprotokoll vorzulegen.
Die Ansprüche von Schadensgegnern dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Schäden, auch Folgeschäden wie Abschleppkosten,
Sachverständigenhonorare, Anwaltskosten, Wertminderung und Mietausfallkosten oder
Diebstahl, die das Fahrzeug während seiner Obhut erleidet. Die Obhut beginnt mit der
Abholung und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
Ebenso haftet der Mieter bei durch das Ladegut verursachten Schäden auch bei
Haftungsbeschränkung.
Bei Mietausfall haftet der Mieter bis zur Höhe einer regulären Tagesmiete pro Ausfalltag.
Der Mieter hat den Nachweis zu führen das dem Vermieter kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Fahrten ins Ausland nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters und erhöhter
Kaution.
Mündliche Absprachen haben für beide Seiten keine Gültigkeit.
Als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Vermieters (Köln) vereinbart.